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Willkommen auf unseren Internetseiten. Wir haben Ihnen hier ein paar Informationen über unsere Dienstleistungen und die Rechtspflichten und Rechtsfolgen, also Ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz zusammengestellt und freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen.

 

Wir von A.S.D. Arbeitssicherheitsmanagement unterstützen Sie bei Ihren vielfältigen Aufgaben, die Sie seitens des Gesetzgebers und anderen Institutionen z.B. Berufsgenossenschaften  zu erfüllen haben.

 

Die Beauftragung einer Fachkraft Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes ist in den einschlägigen Vorschriften der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift z.B. in der  BGV A 2 verbindlich festgeschrieben.

 

Während die Rechtspflichten für weitere Personen im Betrieb ebenfalls gelten können, z.B. den Führungskräften, den Beschäftigten, den Beschäftigten mit besonderen Aufgaben ( Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft Arbeitssicherheit, Betriebsarzt usw.), so bleiben doch die Auswirkungen des verantwortungsvollen Handelns immer beim Unternehmer.

 

Unsere Aufgaben, Sie zu unterstützen und zu beraten sind in der BGV A 2 - Aufgaben der Fachkraft Arbeitssicherheit bzw. des Betriebsarztes genau festgelegt. Mit uns holen Sie sich Experten in`s Haus, die Ihr Haftungs- und Regressrisiko mindern können. Die abgeleiteten Präventivmassnahmen können Kosten senken und die Anwesenheitsquote Ihrer Beschäftigten erhöhen und somit nutzen Sie auch Wettbewerbsvorteile.


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